Junger Maurer mit einer Wasserwaage, Copyright: Kadmy - stock.adobe.com

12. Jun. 2024

Neue Ausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft ist verabschiedet

Am 06. Juni 2024 wurde die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt für drei zweijährige und 16 dreijährige Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft die strukturelle Gliederung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte neu. Sie tritt am 01. August 2026 in Kraft.

„Die Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft ist eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance für die BZB und das Baugewerbe, um moderner, digitaler und nachhaltiger zu werden“, kommentiert BZB-Geschäftsführer Thomas Murauer.

Es sind Berufe aus dem Hoch-, Tief- und Ausbau betroffen, die BZB bilden in folgenden Berufen überbetrieblich aus:

  • Beton- und Stahlbetonbauer*in

  • Maurer*in

  • Kanalbauer*in für Infrastrukturtechnik

  • Straßenbauer*in

  • Estrichleger*in

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger*in

  • Stuckateur*in

  • Trockenbaumonteur*in

  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer*in

  • Zimmerer / Zimmerin

  • Hochbaufacharbeiter*in (zweijährig)

  • Tiefbaufacharbeiter*in (zweijährig)

  • Ausbaufacharbeiter*in (zweijährig)

Der Kern der Neuordnung besteht in der Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in dreijährigen Ausbildungsberufen. Dabei wird der erste Teil der Abschlussprüfung, der im zweiten Ausbildungsjahr stattfindet, bereits mit 40 % zur Endnote gewichtet. Für die zweijährigen Ausbildungsberufe wird ein Anrechnungsmodell eingeführt, das die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe verbessert und die Durchlässigkeit erhöht.

Die Ausbildungsinhalte in den Ausbildungsrahmenplänen orientieren sich inhaltlich an neuen fachlich-technischen Anforderungen und integrieren gleichzeitig die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung.

Derzeit werden die Grundlagen für die überbetriebliche Ausbildung an die neuen Ausbildungsinhalte angepasst. Parallel dazu erfolgt unter der Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren die Vorbereitung der Implementierung.


Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.

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