Fördermittelgeber spielen eine entscheidende Rolle in der Ausbildung, da sie die finanziellen Ressourcen bereitstellen, die es Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen ermöglichen, hochwertige Ausbildungsprogramme anzubieten und zu absolvieren. Sie tragen damit wesentlich dazu bei, die Bildungschancen zu erweitern, die Qualität der Ausbildung zu steigern und die Zukunftsaussichten von Einzelpersonen und der Gesellschaft als Ganzes zu verbessern.
Die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr, den sogenannten Grundstufenlehrgängen, (Förderprogramm „3.1 Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel") wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Die überbetriebliche Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr, den sogenannten Fachstufenlehrgängen, in der Stufenausbildung Bau und dem Dachdeckergewerk wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen, des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt.
Das Ziel dieses Projektes ist die Ausbildung qualifizierter Arbeitnehmender in der Baubranche, die gerüstet sind für die Arbeitswelt der Zukunft. Somit konnten in der Vergangenheit und zukünftig mehr Auszubildende in Bauberufe eingeführt sowie qualitativ hochwertig ausgebildet werden.
Im BZB Krefeld wird die überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden und Lehrlingen (m/w/d) im Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur*in gemäß den Vorgaben aus der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 in einem zeitlichen Umfang von 28-33 Wochen (140 – 165 Tage) für die zweijährige Ausbildung und 32 – 37 Wochen (160 – 185 Tage) für die dreijährige Ausbildung durchgeführt. Das Ziel ist die Ergänzung der praktischen Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die überbetriebliche Unterweisung hat zum Ziel, dem Auszubildenden die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in der Fachpraxis und Fachtheorie zu vermitteln. Die Ergebnisse werden in den Zwischen- und Abschlussprüfungen für den jeweiligen Ausbildungsberuf durch die Prüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammer festgestellt.
Die überbetriebliche Ausbildung der Trockenbaumonteure findet statt