Eine Förderung steht nicht nur Erwerbs- und Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen zur Verfügung. Auch Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Erwerbslose bzw. Kunden der Agentur für Arbeit und der jobcenter erhalten bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen einen sogenannten Bildungsgutschein. Diesen Bildungsgutschein bekommt der Kunde von seinem Arbeits- bzw. Berufsberater und kann diesen für eine Weiterbildung mit einem bestimmten Bildungsziel, z.B. eine Umschulung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Gesellen, bei einem zertifizierten und zugelassenen Bildungsträger seiner Wahl einreichen.
Die Agentur für Arbeit bzw. die Jobcenter übernehmen damit die kompletten Kosten des Bildungsträgers. Die Teilnehmer erhalten in der Zeit der Qualifizierung bzw. der Umschulung weiterhin die Leistungen zum Arbeitslosengeld. Darüber hinaus werden Kinderbetreuungskosten, eventuell notwendige Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten für die zusätzlichen Fahrten zum Bildungsträger oder zum Praktikumsbetrieb übernommen.
Auch Menschen in Beschäftigung können eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
Arbeitnehmer / Beschäftigte ohne Berufsabschluss
Geringqualifizierte erhalten eine Förderung der kompletten Kosten der beruflichen Weiterbildung zum Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses und der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Entgelt während der Freistellung für die Weiterbildung des Arbeitnehmers.
Förderung von Beschäftigten über 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen
Es werden 100% der Weiterbildungskosten gefördert, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten bezahlt freistellt.
Förderung von Beschäftigten unter 45 Jahren in kleinen und mittleren Betrieben
Für Beschäftigte unter 45 Jahren in KMU, die sich beruflich fort- und weiterbilden, werden 50% der Lehrgangskosten gefördert, wenn der Arbeitgeber die anderen 50% trägt.