Als Meister*in profitieren Sie von Ihrem Können und Ihrem Engagement – Ihre Arbeit macht sich bezahlt. Sie führen Mitarbeiter und bilden aus. In der Meisterschule erlernen Sie alles, um als Selbstständige*r oder erfolgreiche Führungskraft eine glänzende Karriere zu starten. Praxisorientierter Unterricht gewährleistet Ihre kompetente Ausbildung und aktuelles Know-how. Nutzen Sie Ihre Chancen: Starten Sie jetzt in Ihr selbstbestimmtes Berufsleben, geprägt von unternehmerischer Freiheit und Anerkennung.
In Zukunft entscheiden Sie. In Kooperation mit der Handwerkskammer Düsseldorf führen die BZB die Fachteile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in Teilzeit- oder Vollzeitform durch. Im fachpraktischen Teil (Teil 1) erlernen und vertiefen Sie die notwendigen Fertigkeiten in praxisgerechten Werkstätten. Die Fachtheorie (Teil II) erfolgt in modern ausgestatteten Seminarräumen.
Die Teile III (Fachkauffrau/-mann) und IV (Ausbildereignung) können in Modulform zu vorgegebenen Startterminen individuell bei der Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf belegt und abgeschlossen werden.
Für alle Meisterschulen gelten die Geschäftsbedingungen der HWK Düsseldorf, die wir Ihnen gerne auf Nachfrage zusenden.
Der Lehrgang Maurermeister*in wird nach dem BZB-DistancE-Learning-Verfahren durchgeführt. Das bedeutet für Sie:
Lernen im Seminarraum (Präsenzunterricht)
Ergänzendes Online-Lernen (Telecoaching) im virtuellen Seminarraum
Das Lernen im Seminarraum kennen Sie bereits aus Ihrer Schul- oder Berufsschulzeit. Die Lernsoftware und den virtuellen Seminarraum lernen Sie zu Beginn der Meisterschule kennen. Nach kurzer Einführung üben und vertiefen Sie die Lerninhalte weitgehend selbstständig am PC – so bleiben Sie flexibel und sparen Kosten.
Für die Lernsoftware und den virtuellen Seminarraum können Sie in der Regel Ihren PC oder Ihr Notebook nutzen (ab Windows 2000), Sie benötigen lediglich noch ein Headset. Besondere PC-Kenntnisse brauchen Sie nicht. Gern informieren wir Sie detailliert weiter und unterstützen Sie vorab beim Systemcheck und der Einrichtung Ihres PCs.
Die Handwerksordnung lässt Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen.
Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden.
Ausnahme: Sollte kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegen, müssen Sie eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen. Weitere Informationen zur Gesetzeslage.
Zur Prüfung zugelassen werden
Personen, die über einen erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Bauwirtschaft und über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis unter Anrechnung der Ausbildungszeit verfügen oder
Personen, die über einen erfolgreichen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und über eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis unter Anrechnung der Ausbildungszeit verfügen oder
Personen, die über eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis verfügen.
Die Handwerkskammer Düsseldorf und die BZB bieten in Kooperation die erste bundesweite Online-Meisterschule für Maurer*innen und Betonbauer*innen an.
Bei der Online-Meisterschule findet der Großteil der 18-monatigen Meisterkurse digital über die Plattform MS Teams statt. Den Teilnehmenden werden die Lehrinhalte dabei an drei Wochentagen online vermittelt. Zusätzlich erfolgt über sieben Wochen Vollzeit-Präsenzunterricht im BZB Wesel und in der HWK Düsseldorf, darunter jeweils eine Woche zu Beginn und am Ende der Weiterbildung.
Eckdaten
Derzeit gibt es keine neuen Termine
Für die Teilnahme an der Online-Meisterschule wird ein handelsüblicher PC oder ein Notebook mit stabilem Internetzugang sowie ein Headset und eine Webcam benötigt. Besondere IT-Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Durch den großen Online-Anteil ergeben sich folgende Vorteile:
Zeitersparnis durch die wegfallende Anfahrt zum Lehrort
Kostenersparnis, z. B. durch den eingesparten Treibstoff oder das Zugticket
Maximale Flexibilität: Teilnahme am Unterricht ist von jedem beliebigen Ort aus möglich
Meister*in werden lohnt sich doppelt, denn die Investition in den eigenen Karriereweg und die Fachkräftesicherung wird finanziell gefördert (s. Reiter "Förderung").
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Interessierte, die z. B. an Meistervorbereitungslehrgängen und Meisterprüfungen teilnehmen, einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Förderungsberechtigt sind neben Deutschen auch bestimmte Gruppen von ausländischen Mitbürgern. Die Antragsteller müssen über eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z. B. Betriebswirt /-in (HWK), Geprüfter Polier (HWK)
Zweitfortbildung, wenn z. B. im ersten Beruf aus wichtigem Grund nicht mehr gearbeitet werden kann.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro gefördert. Von diesem Betrag werden 40 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 60 % werden als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt. Bei Bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen zusätzlich 40 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 40 Prozent der Förderung bekommen Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Alleinerziehende können einen Zuschuss von 130 Euro für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und/oder des Vermögens der Teilnehmer/innen gewährt. Unerheblich ist ebenfalls, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang handelt. Teilnehmer/innen an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.
Die Landesregierung NRW führt im Sommer 2023 im Rahmen der Fachkräfteoffensive die Meisterprämie ein. Jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk für Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wird mit 2.500 Euro belohnt.
Weitere Informationen zur Meisterprämie finden Sie hier.