23. Jun. 2023

Fortbildung für Asbestsachkundige alle sechs Jahre erforderlich

Der Umgang mit Asbest birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit von Menschen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Fortbildungen im Bereich Asbest unabdingbar, um die Sachkunde zu erhalten und den gesetzlichen Anforderungen gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 zu entsprechen.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen Personen, die mit Asbest arbeiten oder damit in Berührung kommen könnten, ihre Sachkunde alle sechs Jahre erneuern. Diese Zeitspanne stellt sicher, dass das Fachwissen auf dem neuesten Stand bleibt und die aktuellen Anforderungen berücksichtigt werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Nichterfüllung dieser Fortbildungspflicht der Verlust der Sachkunde folgt. Das bedeutet, dass die betreffende Person nicht mehr berechtigt ist, Arbeiten im Zusammenhang mit Asbest durchzuführen oder Aufgaben wahrzunehmen, bei denen der Umgang mit Asbest erforderlich ist.

Die BZB bieten im 2. Halbjahr 2023 Fortbildungsschulungen sowohl für Sachkundige der Anlage 3 als auch der Anlage 4 der TRGS 519 an.

Hier die Termine:

Über den jeweiligen Link gelangen direkt zum Lehrgang und können dort Ihre Buchung vornehmen.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Ansprechpartnerin Frau Dr. Annemarie Gatzka hilft Ihnen gerne weiter.

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Ihre Ansprechpartnerin

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Dr. Annemarie Gatzka Produktmanagerin Weiterbildung
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