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05. Feb. 2025

Bestenförderung der Lüttgen Pawlik Stiftung: Chance für junge Bau-Talente

Die Lüttgen Pawlik Stiftung fördert herausragende Nachwuchskräfte in den Bauberufen. Lehrlinge, die ihre Gesellenprüfung im Jahr 2025 mit Bestnoten abschließen, können eine finanzielle Unterstützung für ihre berufliche Weiterbildung oder ein Studium erhalten. Ziel der Stiftung ist es, exzellente fachliche Leistungen zu honorieren und zur Teilnahme an Leistungswettbewerben zu motivieren.

Förderung für herausragende Leistungen

Die Bestenförderung richtet sich an Lehrlinge in den Bauberufen Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Stuckateur, Fliesenleger, Estrichleger, WKS-Isolierer, Trockenbaumonteur, Straßenbauer, Kanalbauer sowie Holz- und Bautenschützer. Grundsätzlich gibt es pro Beruf nur einen Besten, der mindestens 92 Punkte in Theorie und Praxis erreicht hat. Sollte es mehrere Kandidaten mit dieser Punktzahl geben, wird der Punktbeste gefördert. Bei Punktegleichheit können sich zwei Kandidaten die Prämie teilen.

Teilnahmebedingungen und Zielgruppe

Die Förderung richtet sich an Auszubildende im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf, die im Jahr 2025 ihre Gesellenprüfung in einem der genannten Berufe ablegen. Das Höchstalter beträgt 23 Jahre. Voraussetzung für die Bestenförderung ist eine Mindestpunktzahl von 92 (Sehr gut) in der Prüfung.

Zuschuss für Weiterbildung und Studium

Das Stipendium umfasst einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Dieser kann für anerkannte Weiterbildungen wie das Studium des Bauingenieurwesens, den Besuch der Meisterschule oder eine Qualifikation als Geprüfter Polier genutzt werden. Bewerber*innen müssen entsprechende Nachweise über die Anmeldung und Teilnahme an der Weiterbildung vorlegen.

Antragstellung und Auszahlung

Interessierte finden hier das Antragsformular sowie detaillierte Informationen. Für die Antragstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis der gebuchten Weiterbildung

  • Zahlungsnachweis der Kosten/Gebühren

  • Nachweis der Teilnahme (z. B. Testat, Schein, Anwesenheitsliste)

  • Studenten müssen eine Immatrikulationsbescheinigung für das 1. und 2. Semester vorlegen

Entscheidung und Preisverleihung

Die Entscheidung über die Förderung trifft die Lüttgen Pawlik Stiftung in den turnusgemäßen Beiratssitzungen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Die Preisverleihung kann im Rahmen offizieller Veranstaltungen mit Vertretern der Stiftung und der Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) stattfinden.


Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.

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