Hinweisgeberschutz, Copyright: Parradee - stock.adobe.com

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz natürlicher Personen vor Benachteiligungen jeder Art, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Verstöße oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder oder der Europäischen Union erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Die BZB haben vor diesem gesetzlichen Hintergrund eine interne Meldestelle eingerichtet. Um die Unabhängigkeit dieser Meldestelle, ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und den Identitätsschutz meldender Personen zu gewährleisten sowie um Interessenkonflikte zu vermeiden haben sich die BZB dazu entschieden, eine solche interne Meldestelle extern einzurichten und ein Dienstleistungsunternehmen damit zu beauftragen.

Diese Meldestelle ist erreichbar unter:

„Service für Personalarbeit und Datenschutz“

Ansprechpartner: Herr Hans Albert Pauken

Herr Pauken ist erreichbar entweder

  • schriftlich: unter der Post-Adresse: Holzheimer Strasse 23, 41564 Kaarst

  • telefonisch: unter der Nummer 02131 601202 oder 0151-54815491

  • per E-Mail unter: HUpauken@t-online.de

Alle meldenden Personen können somit Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz, Richtlinien oder Unternehmensregeln einfach, vertraulich und auf Wunsch anonym melden.

Zur Bearbeitung von Meldungen ist es erforderlich, dass konkrete, detaillierte Angaben möglichst mit Beweismitteln erfolgen sowie eine Erreichbarkeit der meldenden Person angegeben wird.

Die Meldestelle stellt sicher, dass die Angaben nach den gesetzlichen Vorgaben strikt vertraulich behandelt und entsprechend bearbeitet werden. Eine Bearbeitung darf und kann aber nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.  

×

Wonach suchen Sie?

Bereichswahl:

Ergebnisse im Bereich