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08. Jan. 2025

BZB müssen ÜLU-Zusatzbeiträge für Nicht-Innungsbetriebe erheben

Die angespannte Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen führt dazu, dass die Landesregierung die bisherige Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in den Grundstufenlehrgängen in allen Berufen ab dem 01.01.2025 deutlich reduziert.

In dieser neuen Situation ist es den Bildungszentren des Baugewerbes nicht möglich, die reduzierte Fördersumme des Landes NRW von aktuell 49,45 € je Woche und Auszubildenden in den Berufen des Bauhauptgewerbes im 1. Ausbildungsjahr durch Kostenreduzierungen einzusparen.

„Wir sehen uns leider gezwungen, alle ausbildenden Unternehmen im Kammerbezirk Düsseldorf an den Ausbildungskosten für die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in den Berufen des Bauhauptgewerbes zu beteiligen, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Lehrlingsunterweisung zu gewährleisten“, erläutert BZB-Geschäftsführer Thomas Murauer. „Dabei entstehen den Innungs-Mitgliedsbetrieben keine weiteren Kosten.“

Die Kostenbeteiligung wird wie folgt festgelegt:

  • Für Mitgliedsbetriebe der Innungen im Bauhauptgewerbe im Kammerbezirk Düsseldorf („Mitglieder“): Die Istkosten* gemäß Gutachten eines Wirtschaftsprüfers betragen 434,60 €/Woche. Nach Abzug des Zuschusses der SOKA-Bau in Höhe von aktuell 355,00 € ergibt sich eine Zwischensumme von 79,60 €. Der Eigenanteil der BZB beträgt für „Mitglieder“** 79,60 €, sodass für „Mitglieder“ keine Restsumme zu zahlen ist.

  • Für Nicht-Mitgliedsbetriebe der Innungen im Bauhauptgewerbe im Kammerbezirk Düsseldorf oder aus anderen Kammerbezirken („Nicht-Mitglieder“): Die Istkosten* gemäß Gutachten eines Wirtschaftsprüfers betragen 434,60 €/Woche. Nach Abzug des Zuschusses der SOKA-Bau in Höhe von aktuell 355,00 € ergibt sich eine Zwischensumme von 79,60 €. Der Eigenanteil der BZB beträgt 24,60 €, sodass die zu zahlende Restsumme für „Nicht-Mitglieder“ 55,00 € beträgt. 

Der Vorstand der BZB stimmte der Erhebung des Zusatzbeitrags einstimmig zu.

Die Restsumme wird nicht erhoben, wenn Ihr Betrieb die Innungsmitgliedschaft nachweist – durch eine Kopie der Jahresrechnung, eine Bescheinigung oder die Angabe der Innungsmitgliedsnummer. Der Nachweis kann digital an ausbildung@bzb.de gesendet werden. Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich Lehrgänge im 1. Ausbildungsjahr im Rahmen der Stufenausbildung Bau.

Bei Fragen steht Ihnen BZB-Geschäftsführer Thomas Murauer gerne zur Verfügung.


*Die Istkosten werden jährlich der SOKA-Bau gemeldet und als Durchschnittskostensatz ermittelt. Erhaltene Landes- bzw. Bundesmittel in Höhe von 40,40 € (Land) bzw. 20,95 € (Bund) sind dabei bereits abgezogen.

**Die BZB handeln eigenverantwortlich als eingetragener Verein (e. V.), dessen Mitglieder die Innungen im Bauhauptgewerbe im Kammerbezirk Düsseldorf sind und führen im Auftrag und unter Aufsicht der Handwerkskammer Düsseldorf die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch.


Autor: Thomas Murauer

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