06. Jul. 2022

Das digitale Berichtsheft in der Ausbildung

Die BZB erreichen vermehrt Anfragen von Ausbildungsbetrieben, ob denn ein digitales Berichtsheft genutzt werden könnte. Natürlich ist dies möglich, und zwar schon seit 2017. Und obwohl es bereits seit gut fünf Jahren offiziell erlaubt ist, findet es bis jetzt noch wenig Anwendung und Verbreitung. Nur ein Bruchteil der Ausbildungsbetriebe, die Lehrlinge zur Unterweisung in die BZB Standorte schicken, nutzen aktuell ein digitales Berichtsheft.

Die Vorteile eines digitalen Berichtshefts liegen klar auf der Hand:

  • Es wird bedeutend weniger Papier benutzt.
  • Die Lehrlinge können ein Smartphone oder ein Tablet nutzen, um ihre Berichte zu schreiben.
  • Die Berichte liegen in digitaler Form in einer Cloud und es kann nichts verloren gehen oder verschmutzt werden.
  • Durch Vorlagen und Worterkennung fällt es dem Lehrling leichter zu schreiben, und dem Ausbildenden zu lesen.
  • Alle zugelassenen Beteiligten können jederzeit von überall über ihr Smartphone oder Computer das digitale Berichtsheft einsehen und Ergänzungen vornehmen, sogar Lehrer und ÜLU Ausbilder.
  • Es können Fotos, Zeichnungen und Videos zur Ergänzung hinterlegt werden.
  • Einige Anbieter digitaler Berichtshefte bieten über die Software die Möglichkeit, untereinander zu chatten und erhöhen dadurch die Kommunikation.
  • Zum Ende der Ausbildung kann dem Prüfungsausschuss ein „sauberes und vollständiges Exemplar“ entweder digital oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Was ist zu beachten? Die Software für das digitale Berichtsheft kostet etwas. Es gibt unterschiedliche Anbieter mit unterschiedlichen Bezahlmodellen, pro Nutzer und Monat, pauschal, Einmallizenz und monatliche Gebühr etc. Die Kosten bewegen sich von wenigen Euro bis hin zu 100€ für 2 oder 3 Ausbildungsjahre. Meistens sind mehr Features mit Mehrkosten verbunden. Eine Recherche im Internet und Vergleich der Angebote kann bei der Auswahl helfen.

Was ist noch wichtig? Das Bearbeiten des Berichthefts ist Ausbildungszeit und der Ausbildungsbetrieb stellt das Berichtsheft zur Verfügung. Das bedeutet, dass neben der Software bzw. App eigentlich auch ein Smartphone oder Tablet zur Verfügung gestellt werden müsste. Immerhin haben die allermeisten Lehrlinge ein Smartphone und wissen was eine App ist. Eine Regelung zur Nutzung sollte mit dem Lehrling festgelegt werden.

Und schließlich sollte vorab die Nutzung mit der zuständigen Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer geklärt werden. Denn die Prüfungsausschüsse müssen das digitale Berichtsheft ebenfalls prüfen können. Bei Problemen gäbe es hier die Lösung, einen Ausdruck zur Anmeldung zur Prüfung mitzuschicken, jedoch wäre dann wieder viel Papier unterwegs.

Einige Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern stellen Ausbildungsbetrieben Software für die digitale Berichtsheftführung kostenfrei zur Verfügung. Im Baugewerbe hat sich das digitale Berichtsheft Blok bewährt und findet entsprechend Unterstützung bei den Kammern, Verbänden und Innungen. Hier hat man die Möglichkeit, eine Demo-Version vorab zu testen.
Eine Übersicht bereits etablierter Berichtsheft-Apps für verschiedene Berufszweige im Handwerk finden Sie auch in folgendem Artikel auf handwerksblatt.de:
Berichtsheft-Apps für die Ausbildung im Handwerk

Generell ist das Thema "Digitales Berichtsheft" wichtig für die Digitalisierung und die Schulung digitaler Kompetenzen, wie die Dokumentation und Kommunikation. Es kann nur für alle Beteiligten von Vorteil sein.

Die BZB stehen dieser Thematik offen gegenüber und unterstützen sie.

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Foto von Markus Crone
Markus Crone Geschäftsbereichsleiter Ausbildung & pädagogische Maßnahmen
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