09. Jan. 2018

Leistungsmerkmale von Bauprodukten in Leistungsverzeichnissen

Die GUEP –Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. veranstaltet eine bundesweit angelegte Veranstaltungsreihe, in der das aktuelle und zurzeit viel diskutierte Thema zur Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen bezüglich der Leistungsmerkmale von Bauprodukten ausführlich behandelt wird. Die jeweils zweitägigen Veranstaltungen geben wertvolle Hinweise für den Sachkundigen Planer und Unternehmer. Die erste Veranstaltung findet vom 15.3.-16.3.2018 in Krefeld statt, danach in Hamburg (9./10.4.18), Berlin (25./26.4.18) und Augsburg (15./16.5.18).

Referenten sind Dr.-Ing. Michael Fiebrich, BauIngenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender GUEP e. V., Krefeld, Dr.-Ing Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin und Dr.-Ing. Amir Rahimi, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe.

Bisher konnte sich der sachkundige Planer, der beauftragte Unternehmer als auch der Bauherr darauf verlassen, dass das bauaufsichtliche Anforderungsniveau bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen eingehalten wurde, sofern das Betoninstandsetzungsprodukt mit einem Ü-Zeichen versehen war und ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) als Verwendbarkeitsnachweis durch den Bauprodukthersteller vorgelegt werden konnte. Diese Praxis gilt nun seit Oktober 2016 nicht mehr, da sie gegen Europäisches Bauproduktenrecht verstößt.

Zwischenzeitlich sind seitens der Bauaufsicht und anderer Stellen eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht worden. Vor diesem Wirrwarr an Bestimmungen, Erlassen und Informationen sollen im Rahmen des Seminars u. a. folgende Fragen geklärt werden:

  • 1. Wie kann der sachkundige Planer im Rahmen der Ausgestaltung seines Leistungsverzeichnisses gewährleisten, dass die spezifizierten Instandsetzungsprodukte dem bauaufsichtlichen Anforderungsniveau entsprechen?
  • 2. Welche Unterlagen hat der Bieter seinem Angebot beizufügen, damit eine Vergabeempfehlung durch den sachkundigen Planer erfolgen kann, so dass der Bauherr davon ausgehen kann, dass die primären Schutzziele des Bauordnungsrechts eingehalten sind?
  • 3. Welche Empfehlungen beinhalten die Dokumente, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung sowie die Bundesfernstraßen im Zusammenhang mit dem BAW-Brief 01/2017 und dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 20/2017 veröffentlicht hat?
  • 4. Inwieweit können die Leistungsmerkmale und Anforderungen an Bauprodukte, die im Teil 2 des Gelbdrucks der Instandhaltungs-Richtlinie spezifiziert werden in Leistungsverzeichnissen verwendet werden?
  • 5. Welche einfachen Wege zur Abschätzung der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauwerken bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung sehen die Rechenformate im BAW-Merkblatt MDCC 2017 vor?

Die Details zur Veranstaltungsreihe werden in den nächsten Tagen auf der Website der GUEP (www.guep.de) eingestellt, wo auch Anmeldeformulare zur Verfügung stehen.

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GUEP Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V.
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