20. Nov. 2024
Der Umgang mit Asbest stellt aufgrund der Gesundheitsgefahren hohe Anforderungen an Fachkräfte, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten oder in Bereichen tätig sind, in denen Asbest möglicherweise vorhanden ist.
Die TRGS 519 regelt den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien im Arbeitsumfeld und gibt klare Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen und zur Ausbildung von Personen, die mit Asbest arbeiten.
Sie legt auch fest, dass Personen, die mit Asbest arbeiten, über eine entsprechende Sachkunde verfügen müssen. Diese Sachkunde besitzt eine Gültigkeit von sechs Jahren und muss vor Ablauf der Frist verlängert werden.
Am 15. Januar 2025 bieten wir einen eintägigen Asbest-Fortbildungslehrgang an, welcher die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (großer Asbestschein) um weitere sechs Jahre verlängert.
Autor: Dr. Annemarie Gatzka
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Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoff verordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.