28. Feb. 2019
Was ist zu tun, wenn es im Gebäude brennt und Menschen evakuiert werden müssen? Die Antworten zu dieser entscheidenden Frage erörterten 18 Teilnehmer des Lehrgangs „Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§ 10 und 12 ArbSchG“ am 14. und 15. Februar im BZB Krefeld. Brandschutz- und Evakuierungshelfer sollen im Falle eines Schadenereignisses sofortige Erstmaßnahmen einleiten können.
Die Teilnehmer des Lehrgangs, hauptsächlich Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen, beschäftigten sich mit rechtlichen Grundlagen sowie den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Evakuierungs- und Brandschutzhelfers. Erst mit diesem Hintergrundwissen ist die verantwortungsvolle Tätigkeit sicher und souverän wahrzunehmen. Ausgiebig besprochen wurde zudem die Ausrüstung von Evakuierungshelfern und als Muster in Form von Eva-Koffer und Eva-Set vorgestellt. Im praktischen Teil führte schließlich ein Feuerlöschtrainer Löschübungen mit theoretischer und praktischer Unterweisung gemeinsam mit den Teilnehmenden durch.
Unternehmer sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen ausreichend viele Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Bei „geringer Brandgefährdung" (z. B. Büronutzung) sind fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung ist eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden.
Der nächste Termin findet am 19.09.2019 im BZB in Krefeld statt. Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung geht es hier.