Alles was Sie über die neue Rechtsprechung wissen müssen
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden praxisrelevante Themen zu bau- und architektenrechtlichen Fragestellungen bei der Realisierung von Bauvorhaben behandelt. Die Themenbereiche werden anhand von aktuellen Beispielsfällen aus der Praxis verständlich dargestellt. Dabei werden denkbare Problemkonstellationen von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme und Mangelhaftung sowie deren Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um eine Hilfestellung zur rechtssicheren und reibungslosen Abwicklung von Bauvorhaben zu leisten.
Architekten
Ingenieure
Unternehmer
Bauherren
Worin liegen die Unterschiede der jeweiligen Vertragstypen?
Welche Anforderungen sind an die Darlegung von Nachtragsforderungen zu stellen?
Zur Reichweite von Nachtragsvereinbarungen
Bauablaufstörungen und Verzug
Was ist bei der Abnahme zu berücksichtigen?
Sie verschaffen sich einen kompakten Überblick über relevante Vorschriften im Baurecht
unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erhalten Sie hierdurch eine Hilfestellung zur rechtssicheren und reibungslosen Abwicklung von Bauvorhaben.
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).
einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)
einen Internetzugang
eine E-Mail-Adresse
ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon
Webkamera
Teilnahmebescheinigung
Alles was Sie über die neue Rechtsprechung wissen müssen
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 360,00 €
Alles was Sie über die neue Rechtsprechung wissen müssen
Lehrgangsort: BZB Krefeld
Preis: 360,00 € | Frühbucherrabatt noch 326 Tage verfügbar.
2001: 1. Juristisches Staatsexamen, Universität Bielefeld
2004: 2. Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
seit 2005: Rechtsanwalt
2007: Promotion zum Dr. jur., Universität Bielefeld
seit 2008: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2008: Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für Bau- und Architektenrecht, sowie des Recht der Projektsteuerung
seit 2010: Gesellschafter/Partner bei GTW – Anwälte für Bau- und Immobilienrecht
Herr Dr. Prote ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei GTW und berät als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sämtliche Beteiligte eines Bauvorhabens (z.B. öffentliche und private Bauherrn, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Baustofflieferanten) zu allen sich ergebenden Fragestellungen.
Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Vertragsgestaltung und der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baubegleitende Rechtsberatung. Im Zuge dessen unterstützt Herr Dr. Prote z.B. bei der Abwehr unberechtigter und bei der Durchsetzung berechtigter Mehrvergütungsansprüche. Dies gilt sowohl für Nachträge der Bauunternehmen als auch für Planernachträge.
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld