In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Unternehmen des Baugewerbes innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Mängel beseitigen, die bei genauer Betrachtung nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Unterschiede zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“ nicht bekannt sind. Die Unternehmen tappen also sozusagen in eine „Gewährleistungsfalle“.
Das Seminar stellt die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie heraus und gibt einen gesamten Überblick über das Gewährleistungsrecht beim Kauf- und Werkvertrag.
Unternehmer
Geschäftsführer
Führungskräfte
Bedeutung des Begriffs „Gewährleistung“ (Mängelansprüche) sowie Inhalt der (gesetzlichen) Gewährleistung
Definition des Begriffs „Bauwerk“ (Arbeiten an Bauwerken)
Unterschiede zwischen Gewährsleistung und Garantie
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei BGB- und VOB/B- Werkverträgen
Gewährleistungsrechte des Auftragnehmers eines Werkvertrags gegenüber dem Baustoffhandel und der Baustoffindustrie
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).
einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)
einen Internetzugang
eine E-Mail-Adresse
ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon
Webkamera
Teilnahmebescheinigung
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 215,00 €
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 215,00 € | Frühbucherrabatt noch 207 Tage verfügbar.
Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns (Jahrgang 1963) studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in der Universität Köln. Seit dem 01.05.1994 ist er Justiziar
der Bauverbände NRW
des Stuckgewerbe-Verbandes Nordrhein-Westfahlen
des Straßen- und Tiefbau-Verbandes Nordrhein-Westfalen
des Zimmerer- und Holzbau-Verbandes Nordrhein
Am 24.02.1995 erfolgte die Erstzulassung als Rechtsanwalt und zugleich die Gründung der Kanzlei.
Bauvertragsrecht (VOB/B)
Werkvertragsrecht
Öffentliches Auftragswesen (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A)<br /><br />Ab März 1995 ergänzte die zusätzliche Aufnahme einer umfangreichen Dozententätigkeit, vorwiegend im Bereich des zivilen Baurechts, des Vergaberechts sowie des auf Bauunternehmen bezogenen Steuerrechts, das Betätigungsfeld
Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Ehrenamtlicher Besitzer bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ehrenamtlicher Besitzer bei der Vergabekammer Rheinland
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld