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Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW

Inhalt

Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen. Es werden die Themen gemäß Rechtsverordnung auf Grundlage von § 87 Absatz 2a BauO NRW 2018 vom 01.05.2024 behandelt.

Die fachkundliche Kenntniserweiterung entspricht inhaltlich der Rechtverordnung nach § 87 Absatz 2a BauO NRW. Sie erfüllt damit die geforderten Lerninhalte für das Anerkennungsverfahren der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung gem. §67 Abs.4a BauO NRW. Kernthemen widmen sich insbesondere den Bereichen öffentlich-rechtliche sowie zivilrechtliche Grundlagen bzw. Verfahren des Planens und Bauens.

Entsprechend werden Fachkompetenzen erarbeitet, welche zur Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen (Bauvorlagen) und der Einreichung bei Bauaufsichtsbehörden relevant sind. Ergänzend wird auf die Plausibilitätsüberprüfung und Kostenkontrolle eingegangen sowie auf Aspekte des Brandschutzes und Entwerfens.

Der Lehrgang ist anerkannt durch die Ingenieurkammer-Bau NRW und berechtigt zur Antragstellung auf die Anerkennung und Eintragung im Verzeichnis eingeschränkt Antragsberechtigter.

Zielgruppen

Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer oder Zimmererhandwerks oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung gleichgestellte Personen sind laut § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018 als antragsberechtigt genannt und gehören zu den Zielgruppen.

Schwerpunkte

  • Grundlagen des öffentlichen Baurechts

  • Planungsrecht

  • Bauordnungsrecht

  • Zivilrechtliche Grundlagen I + II

  • Kostenplanung und Plausibilität

  • Brandschutz

  • Bautechnische Nachweise und Entwurf

Nutzen

Der Lehrgang erfüllt die notwendige „Voraussetzung der Eintragung“ als Weiterbildung nach §3, Abs.1, Nr. 3 der Verordnung.

Lehrgangsvoraussetzungen

Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten eintragen lassen wollen, sind gem. §67 Absatz 4a BauO NRW 2018 Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer oder Zimmererhandwerks oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung gleichgestellte Personen.

Hinweis: Die Teilnahme am Lehrgang stellt lediglich einen Teil der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Eintragung im Verzeichnis eingeschränkt Bauvorlagenberechtigter dar. Die Summe der erforderlichen Voraussetzungen nach §67 Absatz 4a BauO NRW 2018 sind im Vorfeld zu prüfen.

Für die Online-Teilnahme sollten Sie Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Sonstiges

Den Lehrgang bieten wir als Blocklehrgang als auch berufsbegleitend in Teilzeit an. Dabei werden wir Varianten anbieten, die eine gemischte Form (Präsenz- und Online-Teilnahme im Wechsel) als auch reine Online-Teilnahme ermöglichten. Sprechen Sie uns gerne an.

Bei einer Online-Teilnahme beträgt der Preis 2.700,00 €.

zur Terminübersicht

Termine

eBVB 2/24: Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 2.850,00 €

26.08. – 06.09.2024
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Durchführungsgarantie

eBVB 3/24: Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW

Einzeltermine: 02.10.2024 | 04.10.2024 | 05.10.2024 | 09.10.2024 | 11.10.2024 | 12.10.2024 | 16.10.2024 | 18.10.2024 | 19.10.2024 | 23.10.2024 | 25.10.2024 | 26.10.2024 | 30.10.2024 | 06.11.2024 | 08.11.2024

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 2.850,00 € | Frühbucherrabatt noch 34 Tage verfügbar.

02.10. – 08.11.2024

Referenten

  • Dipl.-Ing. Axel Grommann M. Sc., M. Sc., Architekt
  • Niklas Janßen GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Rechtsanwalt
  • Ina Lompa GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Rechtsanwältin
  • Dummy Foto Referent
    Dr.-Ing. Ulrich Neum Wuppertal
  • Ulf Prechtel GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Eva Strotdrees GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Rechtsanwältin
  • Vita

    RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M. ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht sowie für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Architektenverträge sowie Projektsteuerungsverträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht.

    Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Terwiesche berät und vertritt die an einem Vergabeverfahren Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens.

    Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2021; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).

  • Harun Icli Bauamtsleitung Architekt
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