Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen und ist von dieser anerkannt. Es werden die Themen gemäß Rechtsverordnung auf Grundlage von § 87 Absatz 2a BauO NRW 2018 vom 01.05.2024 behandelt.
Die fachkundliche Kenntniserweiterung entspricht inhaltlich der Rechtverordnung nach § 87 Absatz 2a BauO NRW. Sie erfüllt damit die geforderten Lerninhalte für das Anerkennungsverfahren der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung gemäß §67 Abs.4a BauO NRW. Kernthemen widmen sich insbesondere den Bereichen öffentlich-rechtliche sowie zivilrechtliche Grundlagen bzw. Verfahren des Planens und Bauens.
Entsprechend werden Fachkompetenzen erarbeitet, die zur Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen (Bauvorlagen) und der Einreichung bei Bauaufsichtsbehörden relevant sind. Ergänzend wird auf die Plausibilitätsüberprüfung und Kostenkontrolle eingegangen sowie auf Aspekte des Brandschutzes und Entwerfens.
Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer oder Zimmererhandwerks oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung gleichgestellte Personen sind laut § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018 als antragsberechtigt genannt und gehören zu den Zielgruppen.
Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Planungsrecht
Bauordnungsrecht
Zivilrechtliche Grundlagen I + II
Kostenplanung und Plausibilität
Brandschutz
Bautechnische Nachweise und Entwurf
Der Lehrgang erfüllt die notwendige „Voraussetzung der Eintragung“ als Weiterbildung nach §3, Abs.1, Nr. 3 der Verordnung.
Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten eintragen lassen wollen, sind gem. §67 Absatz 4a BauO NRW 2018 Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer oder Zimmererhandwerks oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung gleichgestellte Personen.
Hinweis: Die Teilnahme am Lehrgang stellt lediglich einen Teil der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Eintragung im Verzeichnis eingeschränkt Bauvorlagenberechtigter dar. Die Summe der erforderlichen Voraussetzungen nach §67 Absatz 4a BauO NRW 2018 sind im Vorfeld zu prüfen.
Für die Online-Teilnahme sollten Sie Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).
Zertifikat zur Vorlage bei der IK-Bau NRW
Interessierte erhalten im Vorfeld eine umfassende Orientierung und Beratung zu allen relevanten gesetzlichen Grundlagen, persönlichen Voraussetzungen, Abläufen und versicherungstechnischen Details.
Einzelfallberatungen werden kostenfrei und unverbindlich telefonisch und persönlich angeboten.
Kommen Sie gerne auf mich zu.
Unsere Referenten sind ausnahmslos erfahrene Experten ihres Faches und insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Regularien up to date. Sie erhalten die ausführlichen Unterrichtsskripte mit den gesetzlichen und fachlichen Inhalten sowie umfassenden Fallbeispielen als Nachschlagewerke im PDF-Format.
Einzeltermine: 23.01. – 25.01.2025 | 06.02. – 08.02.2025 | 20.02. – 22.02.2025 | 13.03. – 15.03.2025
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 2.700,00 € | Frühbucherrabatt noch 6 Tage verfügbar.
Einzeltermine: 23.10. – 24.10.2025 | 05.11. – 08.11.2025 | 19.11. – 22.11.2025
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 2.700,00 € | Frühbucherrabatt noch 279 Tage verfügbar.
RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M. ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht sowie für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Architektenverträge sowie Projektsteuerungsverträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht.
Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Terwiesche berät und vertritt die an einem Vergabeverfahren Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens.
Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2021; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld