Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
Am 16. Juli 2021 ist die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (sogenannten Mantelverordnung, BGBl. I S.2598) verkündet worden. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird damit zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (u.a. RC-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Boden, Baggergut und Gleisschotter) in technische Bauwerke geschaffen. Ergänzend schafft die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.) u.a. den rechtlichen Rahmen für das Auf- und Einbringen von Materialien – außerhalb technischer Bauwerke - sowohl in die durchwurzelbare Bodenschicht als auch außerhalb oder unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Beide genannte Verordnungen sind zum 01.08.2023 in Kraft getreten, enthalten aber jeweils unterschiedlich weit gefasste Übergangsregelungen.
Neben den Vorgaben zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält die EBV weitreichende Regelungen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe einschließlich Vorgaben zur Sicherstellung der Materialqualität und der Dokumentation.
Der eintägige Lehrgang soll einen Einstieg in das zuweilen komplexe Regelwerk insbesondere der Ersatzbaustoffverordnung bieten. Wesentliche Themenbereiche der EBV werden anhand des Verordnungstextes dargestellt und durch Praxisbeispiele erläutert.
Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Vorschriften der Bundes-Bodenschutzverordnung (neue Fassung) und eine Erläuterung ihrer in Bezug zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial relevanten Teile.
Bauausführende Unternehmen als Hersteller oder Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen
Unternehmen der Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft als Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe
Planer und Gutachter in Sachverständigen- und Ingenieurbüros
Vorstellung
Übersicht und Einführung
Abgrenzung Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
Aktuelle Regelwerke in NRW (LAGA; Verwertererlasse, NRW Erlass 2017)
Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Anwendungsbereiche und Begriffsbestimmungen (§§ 1 bis 2)
Annahme, Herstellung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen (§§ 3 bis 18)
Einbau von MEB in technischen Bauwerken (§§ 19 bis 23)
Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen (§ 24)
Gemeinsame Bestimmungen (§§ 25 bis 27)
Artikel 2: Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 2)
Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen (§§ 3 bis 8)
Vorerkundung, Probennahme und -analyse (§§ 18 bis 24)
Übergangsregelungen MURL-Erlass für 2023
Verknüpfungen zu anderen Verordnungen
Ausblick und Fragen zur Umsetzung, Fallbeispiele
Teilnahmebescheinigung
Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
Lehrgangsort: BZB Krefeld
Preis: 390,00 € | Frühbucherrabatt noch 14 Tage verfügbar.
Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
Lehrgangsort: BZB Krefeld
Preis: 390,00 € | Frühbucherrabatt noch 217 Tage verfügbar.
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld